1. Was ist bei der Rente 2026 bereits beschlossen?
Im Herbst 2025 verabschiedete der Bundestag das sogenannte Rentenpaket II. Darin wurden mehrere Dinge beschlossen:
- Rentenniveau: Dieses soll bis 2031 nicht unter 48% sinken.
- Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und noch arbeitet, erhält einen Steuerfreibetrag – seit 1. Januar 2026 darf man bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen.
- Mütterrente: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden künftig drei statt bisher zweieinhalb Beitragsjahre oder Entgeltpunkte angerechnet. In Kraft tritt diese Regel aber erst zum 1. Januar 2027.
- Reform der privaten Altersvorsorge: Das bisherige Riester-System wird abgeschafft. An seiner Stelle startet ab 2027 eine neue, deutlich lukrativere staatliche Förderung. Die entsprechenden Versorge-Produkte werden viel flexibler und das Geld wird stärker am Kapitalmarkt angelegt, wodurch sich höhere Renditen für Sparer ergeben als bei den alten Riester-Renten.
- Höhere Renten: Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent.
🟢 Beschlossen
„Die bereits beschlossenen Reform-Schritte bringen für viele Arbeitnehmer, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, und für Rentner große Vorteile, weil es einerseits kräftige Renten-Erhöhungen geben wird, gleichzeitig damit auch die Renten-Ansprüche für viele um 25% und mehr steigen werden“

Jürgen Sinn
Chefredakteur von Rente&Co und FINANZplus
Welche Vorteile das bereits beschlossene Renten-Paket bringt
2. Wie stark steigen die Renten im Juli 2026?
Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Das hat das Bundeskabinett im April 2026 beschlossen; der Bundesrat hat dem zugestimmt, so dass die höheren Beträge erstmals Ende Juli ausgezahlt werden.
Konkret bedeutet das: Der aktuelle Rentenwert – also der Gegenwert eines Entgeltpunkts – steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Wer heute eine Rente von 1.000 Euro erhält, bekommt ab Juli rund 1.042 Euro. Bei 1.500 Euro Bruttorente sind es rund 64 Euro mehr.
Grund für den vergleichsweise kräftigen Anstieg ist die gute Lohnentwicklung im Jahr 2025, aber auch das Festschreiben des Renten-Niveaus durch kleine Eingriffe in die Rentenformel (Aussetzen des Nachhaltigkeitsfaktor). Generell folgt die Rente bei der jährlichen Anpassung der Lohnentwicklung der Beschäftigten – läuft es am Arbeitsmarkt gut, profitieren auch Rentner davon.
Wichtig ist: Die Rentenerhöhung ist ein Bruttowert. Von der höheren Rente gehen in der Regel noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das tatsächliche Plus auf dem Konto fällt deshalb etwas niedriger aus. Auch weil viele Krankenkassen ihre Beiträge erhöht haben.
🟢 Beschlossen
„Der kräftigen Renten-Erhöhung in diesem Jahr dürfte auch 2027 eine weitere hohe Renten-Erhöhung folgen: Die Frühjahrs-Finanzplanung der Deutschen Rentenversicherung prognostiziert für das nächste Jahr eine Erhöhung von 4,4%; andere Schätzungen gehen sogar von 4,7% aus. Davon profitieren auch Arbeitnehmer, weil der Gegenwert der bisher gesammelten Rentenpunkte entsprechend steigt“

Jürgen Sinn
Chefredakteur von Rente&Co und FINANZplus
Wie Sie Rente und Renten-Ansprüche zusätzlich erhöhen können
3. Was bedeutet das Rentenniveau von 48 Prozent für mich?
Mit dem Rentenpaket II wurde das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 gesetzlich festgeschrieben. Das heißt: Der Gesetzgeber verpflichtet sich, das Rentenniveau in diesem Zeitraum nicht unter diesen Wert fallen zu lassen.
Das bedeutet aber nicht, dass jeder 48 Prozent des letzten Gehalts als Rente erhält.
Dahinter steckt eine theoretische Rechnung: Wie hoch ist die sogenannte Standardrente nach 45 Beitragsjahren im Verhältnis zum Durchschnittslohn? Bei der Standard-Rente wird dabei unterstellt, dass jemand 45 Jahre Renten-Beiträge gezahlt hat und dabei immer durchschnittlich verdiente (was in der Realität niemand so erreichte, weil man zum Beispiel in den ersten Berufsjahren oder in der Ausbildung weniger als der Durchschnitt erhielt). Aktuell (ab 1. Juli 2026) beträgt diese theoretische Standard-Rente: 1.913,40 Euro pro Monat.
Zum Vergleich: Die tatsächlich durchschnittlich ausgezahlte Altersrente in Deutschland liegt aktuell nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bei 1.154 Euro pro Monat; wer aktuell die Rente für besonders langjährig Versicherte (nach mind. 45 Beitragsjahren) beantragt, erhält im Schnitt als Mann 1.797 Euro pro Monat, bei Frauen sind es 1.422 Euro. Zwischen dem theoretischen Wert der Politik und den tatsächlichen Zahlbeträgen der Deutschen Rentenversicherung liegen also hunderte Euro pro Monat.
Das heißt:
- Wenn Politik von der Standardrente redet, dann sind viel höhere Beträge gemeint als das, was die allermeisten Rentner erhalten.
- Die individuelle Rente wird weiter nach dem Schema berechnet: Zahl der Entgeltpunkte x Rentenwert.
- Einkommen, Beitragsjahre, Arbeitszeit, Kinderzahl und ähnliches sind demzufolge maßgeblicher für die persönliche Rente als die politische Diskussion um die Höhe des Rentenniveaus.
Gleichwohl profitieren Arbeitnehmer und Rentner aktuell von der Festschreibung des Rentenniveaus:
- Damit die Standard-Rente im Verhältnis zum Durchschnittslohn nicht unter 48 Prozent sinkt, muss es bis 2031 kräftige Steigerungen des Rentenwerts und damit Renten-Erhöhungen geben.
- Denn ohne die gesetzliche Haltelinie würde es durch die demografische Entwicklung und steigende Zahl von Rentnern im Vergleich zu Beitragszahlern zu nur noch gering steigenden Renten kommen, da die Renten-Formel solche Faktoren eigentlich berücksichtigt.
Was nach 2031 passiert, ist eine der Kernfragen, mit der sich die aktuelle Rentenkommission befasst – und über die dann die Bundesregierung entscheiden muss.
🟢 Beschlossen (aber befristet)
„Wer in Rente ist oder noch berufstätig, sollte sich von den Diskussionen um das Renten-Niveau nicht blenden lassen. Viel wichtiger ist, dass man die eigenen Renten-Ansprüche optimiert. Und damit sollte man so früh als möglich beginnen. Das heißt: Eltern und Großeltern sollten bereits ihre Kinder und Enkel sensibilisieren, wie unser Renten-System funktioniert und wie man Ansprüche steigern kann“

Jürgen Sinn
Chefredakteur von Rente&Co und FINANZplus
4. Müssen wir alle bis 70 arbeiten?
Das ist die heißeste Frage der aktuellen Rentendebatte. Doch beschlossen ist hier gar nichts. Manche Experten fordern eine generelle Anhebung des Rentenalters oder erachten sie als zwingend. SPD, Gewerkschaften und Sozialverbände lehnen sie aber entschieden ab. CDU-Politiker, Wirtschaftsverbände, aber auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung und andere Ökonomen hingegen halten es für "sehr sinnvoll", dass sich eine steigende Lebenserwartung auch auf die Lebensarbeitszeit auswirken sollte.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht ausdrücklich keine weitere Anhebung des Rentenalters vor und betont stattdessen mehr Flexibilität beim Rentenübergang. Aber: Der Koalitionsvertrag beschreibt nur den Zeitraum bis 2029, also bis zur nächsten planmäßigen Bundestagswahl. Und vor 2031 wird es ohnehin nicht zu einer Änderung beim Rentenalter kommen.
Das hat mehrere Gründe:
- Aktuell steigt noch die Regelaltersgrenze. Das heißt, jeder Jahrgang muss etwas länger arbeiten, bis man diese Grenze für die reguläre, abschlagsfreie Altersrente erreicht. Wer zum Beispiel 1960 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze in diesem Jahr mit 66 Jahren und 4 Monaten; wer 1961 geboren wurde, hat die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 6 Monaten, usw. Und wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die bisher anvisierte Altersgrenze von 67 Jahren im Jahr 2031.
- Auch wenn die Bundesregierung eine Anhebung des Rentenalters beschließen sollte (was wahrscheinlich ist), dann wird dies mit langen Übergangszeiten passieren. So könnte ein Szenario so aussehen, dass für alle Jahrgänge ab 1968 oder 1970 das Rentenalter um jeweils ein oder zwei Monate ansteigt. Ähnlich funktionierte auch die Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre, die sich über etwa 20 Jahre erstreckte. Heißt: Sollte es ein Rentenalter von 69 oder 70 Jahren geben, so dürfte dies erst etwa ab 2040 oder 2050 greifen.
⚪️ Noch offen
„Niemand sollte sich von den Diskussionen über eine Anhebung der Altersgrenzen erschrecken lassen. Es könnte doch ein sehr vernünftiger Kompromiss sein, dass für jedes Jahr steigende Lebenserwartung drei oder vier Monate länger gearbeitet wird. Oder dass wir sogar den Mut haben, die Altersgrenze ganz abzuschaffen – wer Lust hat, bis 75 zu arbeiten, soll das tun; wer bereits mit 60 in Rente will auch, erhält aber dann entsprechend weniger; und wer eine ungekürzte Rente möchte, muss mindestens 45 oder 47 Jahre gearbeitet haben. Etwas mehr Ruhe und Gelassenheit und weniger Klassenkampf und Alarmismus würden uns hier gut tun – auch hilft ein Blick in andere Länder“

Jürgen Sinn
Chefredakteur von Rente&Co und FINANZplus
5. Was bringt die neue Mütterrente?
Mütter bekommen für die Erziehung ihrer Kinder Rentenpunkte gutgeschrieben – die sogenannte Mütterrente. Wie viele Punkte, hängt davon ab, wann das Kind geboren wurde:
- Für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurden, werden bereits seit 2014 drei Beitragsjahre angerechnet. Das entspricht drei Entgeltpunkten, und jeder Entgeltpunkt ist ab Juli 2026 exakt 42,52 Euro monatliche Rente wert. Jedes Kind erhöht damit die Rente um gut 127 Euro im Monat.
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, galten bislang jeweils nur zweieinhalb Jahre – eine langjährige Ungleichbehandlung älterer Mütter. Denn ein Kind ergab dann „nur“ 2,5 Entgeltpunkte, umgerechnet ab Juli also gut 106 Euro, 20 Euro weniger pro Monat.
Diese Lücke wird nun geschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 erhalten auch Mütter von vor 1992 geborenen Kindern drei volle Rentenpunkte angerechnet. Die technische Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung dauert etwas länger, weshalb die Auszahlung des höheren Betrags erst ab 2028 erfolgt – aber rückwirkend auch für 2027.
Faktisch heißt das, dass Mütter für jedes Kind, das sie vor 1992 geboren haben, gut 20 Euro mehr pro Monat erhalten.
🟢 Beschlossen
„Frauen mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, sollten die Abrechnung genau kontrollieren. Wichtig dabei: Für das erste Halbjahr 2027 gilt noch der ab 1. Juli geltende Rentenwert von 42,52 Euro je Monat; für das zweite Halbjahr aber ein höherer Wert – entsprechend der Rentenerhöhung zum Juli 2027. Dies ist besonders wichtig, weil bei der Rentenberechnung von Frauen generell viel mehr Fehler passieren als bei Männern, da für Frauen viele Sonderregeln im Rentenrecht gelten“

Jürgen Sinn
Chefredakteur von Rente&Co und FINANZplus
So funktioniert die neue Mütterrente

Die Aktivrente ist eigentlich ein Steuer-Freibetrag und ist ein enormer Vorteil für alle Rentner, die in einem sozialversicherungspflichtigen Job weiterarbeiten wollen
© Foto: KI Gemini/Agentur2
6. Was ist die Aktiv-Rente?
Die Aktivrente hört sich zwar nach einer „Rente“ an, ist aber ein Steuer-Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro pro Monat, der seit 1. Januar 2026 gilt. Der Freibetrag kommt allen zugute, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und noch arbeiten.
Aber der Steuer-Freibetrag der Aktiv-Rente ist an enge Bedingungen geknüpft:
Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein – das heißt Freiberufler, Selbstständige, Vermieter, Landwirte, usw. gehen leer aus.
Neben Rentnern, die noch arbeiten, profitieren auch ältere Arbeitnehmer, die noch keine Rente beantragt haben. Für sie gilt jedoch, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze stets überschritten sein muss.
Wo genau die Regelaltersgrenze liegt, hängt vom Geburtsjahrgang ab:
- 1952 – 65 Jahre + 6 Monate
- 1953 – 65 Jahre + 7 Monate
- 1954 – 65 Jahre + 8 Monate
- 1955 – 65 Jahre + 9 Monate
- 1956 – 65 Jahre + 10 Monate
- 1957 – 65 Jahre + 11 Monate
- 1958 – 66 Jahre
- 1959 – 66 Jahre + 2 Monate
- 1960 – 66 Jahre + 4 Monate
- 1961 – 66 Jahre + 6 Monate
Das bedeutet zum Beispiel., dass zwar alle, die 1961 geboren sind, bereits in Rente sein können (etwa Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren, Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen), dass sie aber trotzdem noch nicht den Steuer-Freibetrag erhalten, weil sie noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Ganz wichtig: Der Steuer-Freibetrag der Aktiv-Rente betrifft nur die Einkommenssteuer. Sozialversicherungsbeiträge werden trotzdem bereits vom ersten Euro an fällig.
Damit verbessert die Bundesregierung die Möglichkeiten erneut für alle, die im Rentenalter noch beruflich aktiv sein wollen. Denn: Bereits vor einigen Jahren ist die Hinzuverdienstgrenze für Rentner entfallen. Durch die parallele Weiterarbeit entstehen neue Renten-Punkte, die dann die bereits bezogene Rente weiter erhöhen (und so auch Abschläge mildern oder ausgleichen).
🟢 Beschlossen
„Die Hinzuverdienst-Möglichkeiten für Rentner sind inzwischen enorm. Jeder sollte nun genau rechnen, ob es sich lohnt, möglichst früh eine Rente zu beantragen, selbst wenn man Abschläge hinnehmen muss, und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Auf diese Weise kann man mehrere Jahre ein doppeltes Einkommen – volles Gehalt + volle Rente – erzielen“

Jürgen Sinn
Chefredakteur von Rente&Co und FINANZplus
Welche Vorteile die neue Aktivrente bringt und wer von ihr profitiert
7. Was ist die Frühstart-Rente für Kinder?
Die Frühstart-Rente ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorge-Depot für Kinder – damit will die Bundesregierung bereits früh für jedes Kind einen Kapital-Stock bilden, der sich dann jahrzehntelang verzinst, damit die heutigen Kinder im Alter daraus eine kleine Zusatz-Rente erhalten können. Ursprünglich geplant war, dass jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro vom Staat erhält, um damit eine private Altersvorsorge aufzubauen. Doch dieses ambitionierte Vorhaben wurde gestreckt.
Die Fakten:
- Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 ein Eckpunktepapier beschlossen. Ein verbindliches Gesetz liegt noch nicht vor, ist aber in Arbeit. Ziel ist, dass die Frühstart-Rente rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.
- Allerdings sollen nicht mehr alle Kinder zwischen 6 und 18 in den Genuss von 10 Euro monatlich kommen, sondern zuerst nur ein Jahrgang. Heißt: 2026 würden nur Kinder, die 2020 geboren wurden, 10 Euro monatlich für ein Wertpapier-Depot erhalten.
- Wo und wie das Geld angelegt werden kann, ist noch nicht geklärt.
- Ist ein Kind heute schon 6 Jahre oder älter, geht es leer aus.
- 2027 sollen dann, so der Plan, alle Kinder hinzukommen und ebenfalls 10 Euro je Monat erhalten, die 2021 geboren wurden. Die 2020-Geborenen sollen die 10 Euro monatlich weiter erhalten. So soll es dann Jahrgang für Jahrgang weitergehen.
- Die ersten tatsächlichen Einzahlungen des Staates sind für 2027 geplant.
- Angelegt werden soll das Geld in weltweite ETFs. Eine Auszahlung vor dem Rentenbeginn soll nicht möglich sein.
- Auch ob Eltern, Großeltern oder die Kinder im Erwachsenen-Alter selbst Geld zusätzlich einzahlen können, ist noch nicht geklärt.
🟡 Wahrscheinlich
„Vom ursprünglichen Versprechen, dass jedes Kind profitieren soll, ist wenig geblieben. Für Eltern und Großeltern bedeutet dies: Sie können die Renten-Problematik für ihre Kinder oder Enkel ein für alle Mal klären, wenn sie einmalig einen überschaubaren Betrag in einen weltweiten ETF anlegen. Eine Muster-Rechnung ergab: Wird zur Geburt eines Kindes einmalig 4.000 Euro in einen weltweit streuenden ETF eingezahlt, kann bis zum geplanten Renten-Beginn mit 67 ein Vermögen von 370.000 Euro entstehen – daraus ließe sich 25 Jahre lang eine monatliche Rente von 2.600 Euro zahlen“

Jürgen Sinn
Chefredakteur von Rente&Co und FINANZplus
Wie gut ist das geplante Altersvorsorge-Programm für Kinder?
8. Müssen künftig auch Beamte und Selbstständige in die Rentenkasse einzahlen?
Das ist seit Jahrzehnten ein Dauerbrenner in der Renten-Diskussion. Denn es gibt in Deutschland mehrere parallele Altersvorsorge-Systeme:
- die gesetzliche Rentenversicherung für angestellte Arbeitnehmer
- die Beamten-Versorgungssysteme für Kommunal-, Landes- und Bundesbeamte
- diverse Versorgungswerke, etwa für Freiberufler wie Anwälte oder Ärzte.
Drei Fakten dazu:
- Die durchschnittlichen Pensionen von Beamten sind deutlich höher als die gesetzlichen Renten.
- Arbeitnehmer tragen die Hälfte der Rentenbeiträge für ihre Rente selbst, während Beamte keinen eigenen Vorsorge-Beitrag leisten, da ihr staatlicher Arbeitgeber eine lebenslange „Alimentation“‘ zugesichert hat.
- Pensionen müssen anders als Renten voll versteuert werden, und es gelten auch andere Regeln bei der Krankenversicherung.
Insofern sind die beiden Systeme schwer vergleichbar. Doch in der oft aufgeheizten politischen Diskussion fordert mancher gerne, dass auch Beamte in die Rentenversicherung einzahlen müssten – Stichwort Bürgerversicherung.
Der Stand der Diskussion:
- Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist vereinbart, dass alle neuen Selbstständigen, die bislang keinem Pflichtvorsorgesystem angehören, künftig „gründerfreundlich" in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Ein konkretes Gesetz gibt es noch nicht, Details wie Umsetzungsdatum und genaue Beitragshöhen sind offen – aber der politische Wille ist vorhanden. Bisher ist es „kleinen“‘ Selbstständigen wie Solo-Unternehmern freigestellt, ob und wie sie fürs Alter vorsorgen. Studien zeigen aber, dass sich viele Solo-Selbständige (zum Beispiel Lieferdienste, Gastronomen, freie Handwerker) eine ausreichende Altersvorsorge nicht leisten können bzw. wollen und deshalb im Alter oft nur sehr geringe Renten erhalten. Über Pflicht-Beiträge für die Rentenversicherung würden sie besser fürs Alter abgesichert werden.
- Auf Beamte gibt es im Koalitionsvertrag keinen Hinweis. Das Einbeziehen von Beamten in das gesetzliche Renten-System würde erhebliche Eingriffe in das Beamtenrecht nach sich ziehen und auf enormen politischen Widerstand, aber auch zahlreiche rechtliche und finanzielle Grenzen stoßen: Die öffentlichen Arbeitgeber müssten dann etwa sofort die Hälfte der Rentenbeiträge bezahlen, was zig Milliarden Zusatz-Ausgaben pro Jahr verursachen würde. Zudem müssten die Beamten-Gehälter drastisch erhöht werden, da ja sonst die von jedem Beamten zu leistenden Rentenbeiträge zu einer erheblichen Einkommenskürzung führen würde.
🟡 Wahrscheinlich für neu gegründete Selbstständige
🔴 Äußerst unwahrscheinlich für Beamte
„Über das Einbeziehen von Beamten in die gesetzliche Rente kann man gern und leidenschaftlich auf Garten-Partys und am Stammtisch diskutieren. Viel wichtiger ist aber für jeden einzelnen, dass man sich intensiv damit beschäftigt, wie man die eigenen Renten-Ansprüche und die eigene Altersvorsorge optimiert“

Jürgen Sinn
Chefredakteur von Rente&Co und FINANZplus
9. Wird private Vorsorge wichtiger?
Ja – und das ist inzwischen auch offiziell beschlossen. Der Bundesrat hat im Mai 2026 der Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Die neue Regelung löst die in die Jahre gekommene Riester-Rente ab und bringt ab dem 1. Januar 2027 grundlegende Verbesserungen:
Was sich ändert:
- Das neue Altersvorsorge-Depot ermöglicht erstmals eine staatlich geförderte Anlage in Aktien und ETFs – ohne Garantiezwang und damit mit besseren Renditechancen.
- Die staatliche Förderung wird attraktiver: Für jeden eingezahlten Euro gibt es bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr 50 Cent vom Staat – darüber bis 1.800 Euro noch 25 Cent. Maximal sind nun 540 Euro pro Jahr an Zuschuss möglich – deutlich mehr als bisher.
- Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
- Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und behalten ihren Bestandsschutz.
Die Ziel-Richtung der Politik ist klar:
- Die gesetzliche Rente soll das Fundament bleiben. Oder wie es Bundeskanzler Friedrich Merz sagte, die Basis-Versorgung liefern.
- Aber: Der Staat setzt stärker darauf, dass Menschen zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen.
🟢 Beschlossen
„Private Vorsorge ist unerlässlich. Das bedeutet auch, dass sich jeder mehr mit Finanzen, Vorsorge und Geldanlage beschäftigen sollten. Das Gute aber ist: Ein einfacher ETF-Sparplan auf einen breit streuenden weltweiten Aktien-Index kann bereits mit wenigen Euro im Monat gestartet werden – und liefert im Schnitt etwa 7 Prozent Rendite pro Jahr. Wer früh startet, kann darüber ein hübsches Sümmchen aufbauen. Und auch wer erst einige Jahre vor der Rente damit beginnt, erzielt eine gute, verlässliche, zusätzliche Einnahme neben der gesetzlichen Rente. Wichtiger noch als die Frage, welcher ETF gewählt wird, ist, dass überhaupt gestartet wird“

Jürgen Sinn
Chefredakteur von Rente&Co und FINANZplus
Ihr Wegweiser zu den besten ETFs
10. Was sollten Rentner und Beschäftigte jetzt tun?
Die gesetzliche Rente wird reformiert werden – das steht fest. Umso wichtiger ist, dass jeder – Arbeitnehmer wie Rentner – sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge beschäftigt und die zahlreichen Möglichkeiten nutzt, um die eigenen Bezüge im Alter zu erhöhen: durch die Chancen des gesetzlichen Systems und des Kapitalmarkts.
Wenn Sie bereits in Rente sind:
- Auch dann kann die Rente noch gesteigert werden.
- Konsequent die Kosten im Blick behalten, zum Beispiel zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln – das geht auch als Rentner – oder möglichst günstige Versicherungen oder Bank-Konten wählen.
- An die Steuer denken – Renten sind steuerpflichtig. Und jeder Jahrgang muss einen höheren Anteil der Rente versteuern. Deshalb bleibt auch das Thema Steuern sparen im Ruhestand wichtig.
- Effektiv Geld anlegen – ETFs bieten hier wirklich gute Möglichkeiten, auch mit kleinen Beträgen.
- Sich nicht verrückt machen lassen von politischen Diskussionen. Ein Beispiel: Renten in Deutschland dürfen nicht gekürzt werden – dies wird zwar immer mal wieder als Szenario in Wahlkampf-Reden skizziert, doch Renten-Kürzungen sind gesetzlich verboten.
Wenn Sie noch arbeiten und die Rente planen:
- Dann konsequent alle Möglichkeiten nutzen, um die Renten-Ansprüche zu steigern.
- Das bedeutet, sich nicht erst unmittelbar vor Rentenbeginn mit der Rente beschäftigen, sondern zeitlebens.
- Ganz wichtig: Regelmäßig eine aktuelle Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Dann erhält man einen Versicherungsverlauf, der zeigt, welche Ansprüche vorhanden sind – und wo es eventuell Lücken gibt. Dann alles unternehmen, um Lücken zu schließen, egal wie. Ziel muss es sein, dass jeder Zeitpunkt ab dem 17. Geburtstag von der Rentenkasse mit einer Zeit gewertet wird, die für die Rente relevant ist (entweder als Wartezeit, noch besser als Beitragszeit).
- Genau überlegen, wann man in Rente will bzw. ob man eventuell parallel länger arbeiten will.
- Da das Rentenrecht teils sehr kompliziert ist, unabhängige Rentenberater aufsuchen, wenn es individuelle Probleme gibt, zum Beispiel Zeiten, die von der Rentenkasse nicht anerkannt werden, gesundheitliche Probleme, so dass eine Rente wegen Erwerbsminderung im Raum steht, usw. Auch wenn Rentenberater ein Honorar berechnen – die Investition zahlt sich aus.
- Alle staatlichen Förderungen nutzen, z.B. das neue Altersvorsorge-Depot ab 2027.
„Jeder kann die eigene Rente optimieren. Entscheidend ist, dass man alle Möglichkeiten nutzt, die sich bieten. Und davon gibt es sehr viele“

Jürgen Sinn
Chefredakteur von Rente&Co und FINANZplus
Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei individuellen Rentenfragen wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Beratung: 0800 1000 4800) oder einen unabhängigen Rentenberater.


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