Das Fazit von Peter Knöppel klingt ernüchternd: „Wir erleben in unserer täglichen Arbeit sehr oft, dass viele auch deshalb zu uns kommen, weil sie sich von der Rentenkasse nicht ausreichend beraten werden“, sagt der Rentenberater aus Halle (Saale).
Was Knöppel beschreibt, denkt sich mit vielen Studien: So hat sich die Zahl der Beschwerden beim Bundesamt für soziale Sicherungen in den letzten Jahren verdreifacht. Bemängelt werden bei der Rentenkasse lange Bearbeitungsdauer von Anträgen, mangelhafte telefonische Erreichbarkeit, wiederholtes Einreichen von Unterlagen sowie schleppende Auszahlung von Geldern. Selbst das Bundesarbeitsministerium stellte fest, die Bearbeitungsdauer hat sich in den letzten zehn Jahren um ein Drittel verlängert.
Professionelle Berater helfen
Folge: Wer Hilfe bei der Rente benötigt, wendet sich anderen Stellen zu, obwohl die Rentenkasse eigentlich eine Beratungspflicht hat (§13 ff SGB I). Danach haben die Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung umfassend zu informieren. Am wichtigsten dabei ist Wahrheitspflicht. Heißt: Auf eine konkrete Frage müssen die Berater – egal ob in den Beratungsstellen oder die vielen Ehrenamtlichen –wahrheitsgemäß antworten.


