Normalerweise können krankheitsbedingte Kosten nur abgesetzt werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Aber es gibt ja auch viele Dinge, die man selbst unternimmt, um gesund zu bleiben, z.B. wenn man selbst ein Medikament kauft?
Gramlich: Das stimmt. Bei den Gesundheitskosten bzw. den außergewöhnlichen Belastungen gibt es immer wieder Diskussionen mit dem Finanzamt. So können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente abgesetzt werden, wenn es in der Vergangenheit eine ärztliche Verordnung dafür gab. Wer allerdings Husten hat und sich Hustensaft kauft, kann dies nicht ansetzen.Streit gibt es oft auch um Brillen. Es genügt, wenn ein Augenarzt einmal eine Sehschwäche festgestellt hat, dann wird auch der Neukauf einer Brille anerkannt. Bei der Prophylaxe muss stets geprüft werden, ob es sich um Medikamente oder um Pflegeprodukte handelt. Es leuchtet ein, dass besondere Zahncremes oder Pflegeprodukte für die Haut nicht ansetzbar sind. Dafür würde man keine ärztliche Verordnung bekommen. Auch bei Nahrungs-Ergänzungsmitteln wie Vitaminen wird es schwierig.

