- Ob Lieferketten-Probleme oder fehlende Fachkräfte – die Verbraucherzentralen stellen aktuell immer öfter fest, dass im Internet bestellte Dinge nur mit reichlich Verzögerung geliefert werden, wenn überhaupt. Umso wichtiger ist, es dann, Händler juristisch in Verzug zu setzen und die Nachlieferung anzumahnen.
- Grundsätzlich gilt beim Waren-Kauf das sog. Zug-um-Zug-Geschäft: Ware gegen Bezahlung. Dieses Prinzip wird im Internet häufig ausgehebelt, in dem z.B. eine Kreditkarte hinterlegt werden muss, bevor überhaupt bestellt werden kann.…

