- Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Sparern und Konto-Besitzern gestärkt. In einem Grundsatz-Urteil sagte der BGH nun, Banken müssen auch dann Konto-Gebühren zurückerstatten, wenn Kunden diese Gebühren Jahre zahlten (Az.: XI ZR 139/23).
- Hintergrund: Fast alle Banken erhoben in der Vergangenheit Konto-Gebühren bzw. haben sie erhöht, ohne dass Konto-Besitzer zustimmten – in den allgemeinen Geschäftsbedingungen gab es einen Passus, der Banken dies erlaubte. Dies gehe nicht, hatte der BGH schon vor Jahren entschieden (Az.: XI ZR 26/20). Seitdem wird weiter gestritten: über die Höhe der Gebühren bzw. Zinsen der Entschädigung bzw.…

