- Gut eine Million Bundesbürger erhalten aktuell eine Riester-Rente ausgezahlt. Und gut 12 Millionen zahlen noch monatlich in einen entsprechenden Vorsorge-Vertrag fürs Alter ein. Alle können nun auf höhere Renten bzw. höhere Guthaben hoffen. Denn der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 34/25) hat gerade die einseitige Kürzung des Rentenfaktors untersagt.
- Genau dies hatten Riester-Renten-Versicherer nach der Finanzkrise millionenfach gemacht, weil sie während der Null-Zins-Phase immer größere Schwierigkeiten hatten, die versprochene Rendite zu erwirtschaften. Doch Leistungen zu kürzen, ohne vertraglich zu vereinbaren, wann und wie diese wieder steigen können, das gehe nicht, sagten die obersten Richter.
- Faktisch heißt das, dass zuerst einmal alle, die bei Allianz einen Riester-Vertrag haben – unabhängig davon ob noch eingezahlt wird, der Vertrag ruht oder bereits eine monatliche Riester-Rente gezahlt wird – Anspruch auf höhere Leistungen haben. Allianz versprach, dass dies überall automatisch geschehen werde. Dennoch sollte dies überprüft werden.
- Doch indirekt haben auch alle anderen mit einem Riester-Vertrag (auch wenn der Musterfall nur die Allianz betraf) höhere Ansprüche haben. Denn vergleichbare Klauseln haben praktisch alle Riester-Versicherer verwandt. Deshalb sollten auch diese Versicherten den Musterbrief rechts nutzen, um die Kürzung des Rentenfaktors zu stoppen bzw. höhere Guthaben bzw. monatliche Auszahlung (inkl. Nachzahlungen) zu fordern.
MUSTERBRIEF
Vorname Name
Straße
PLZ Ort
Versicherung
PLZ Ort
Ort, Datum
Riester-Renten-Vertrag Nr. …
Renten-Faktor / Urteil des Bundesgerichtshofs
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem oben genannten Versicherungsvertrag haben Sie mir laut Versicherungsschein einen Rentenfaktor von ____ Euro je 10.000 Euro Policenwert zugesichert.
Mit Ihrem Schreiben vom _____ (Datum) haben Sie den Rentenfaktor auf _____ Euro gekürzt. Sie haben sich dabei auf eine Klausel aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen berufen. Diese Klausel räumt Ihnen einseitig bei Veränderung bestimmter Kalkulationsgrundlagen das Recht zur Kürzung zu meinen Lasten ein.
Diese Klausel verstößt aber gegen das Symmetriegebot und benachteiligt Verbraucher unangemessen (Urteil BGH vom 10.12.2025, Az.: IV ZR 34/25). Damit fällt sie ersatzlos weg. Sie hatten kein Recht zur Kürzung der Leistung.
(Wenn noch nicht in der Auszahlphase)
Daher fordere ich Sie auf, mir schriftlich bis ______ (14 Tage Frist) zu bestätigen, dass für meinen Vertrag der bei Vertragsschluss vereinbarte Rentenfaktor weiter gilt und wegen der Unwirksamkeit der Anpassungsklausel auch künftig aus dieser Regel kein Recht zur Herabsetzung besteht.
(Wenn bereits in der Auszahlphase)
Daher fordere ich Sie auf, mir sämtliche durch die unzulässige Kürzung nicht ausgezahlten Rentenbeträge nebst Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz nachzuzahlen. Bitte erledigen Sie dies bis ____ (14 Kalendertage als Frist). Sollte diese Frist fruchtlos verlaufen, behalte ich mir vor, ohne weitere Ankündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

