Für ein langes Leben bei guter Gesundheit sind Reha-Maßnahmen und Kuren außerordentlich wichtig. Das hat auch die Politik erkannt – und deshalb wurden selbst in Zeiten knapper Kassen Gesundheitswesen die Reha-Möglichkeiten sogar ausgeweitet. Auch für Rentner. Denn auch die haben Anspruch auf eine Kur. Und dieser Anspruch ist keine ‚Ermessensentscheidung‘ der Krankenkasse, sondern eine Pflicht-Leistung (§ 40 Abs. 2 SGB V).
Eine Kur steht jedem zu
Normalerweise werden Kuren bzw. Reha-Maßnahmen von der Rentenversicherung gewährt, um die Arbeitskraft zu erhalten bzw. eine Früh- oder Erwerbsminderungs-Rente zu vermeiden. Aber die Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Kur, um die Gesundheit zu stärken. Das heißt: Wer kann jederzeit, auch ohne akute Krankheit, einen Reha-Antrag stellen.

