Markenlogo
Frau im LebenRenteFinanzHappyClassic Cars
Anmelden

DAS MAXIMALE HERAUSHOLEN

Rente, Altersvorsorge, Geldanlage und Finanztipps — damit Sie sorgenfrei in die Zukunft blicken können.

Rente
Rente
Zeitschrift testen
Rente
Rente
Rente HomeRenteVorsorge RatgeberNews+plus
Artikel-Coverbild
News

Private Zusatz-Versicherungen mindern Steuern nicht zwangsläufig

7.1.2026
Avatar von Jürgen Sinn
Jürgen Sinn
1 Min.

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind unbegrenzt absetzbar.

Drucken
  1. Home
  2. Rente & Co
  3. News
  4. Private Zusatz-Versicherungen mindern Steuern nicht zwangsläufig

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen steuerlich als Basisschutz – und sind deshalb unbegrenzt absetzbar. Das gilt aber nicht für private Versicherungen wie eine Pflege-Zusatz-Police, sagt der Bundesfinanzhof (Az.: X R 10/20). Beiträge zu privaten Vorsorge-Versicherungen gehören nicht zum Basis-Schutz, so die Richter, und bringen damit nicht zwangsläufig Steuer-Vorteile. Denn bei privater Vorsorge außerhalb des Basis-Schutzes gibt es Höchstgrenzen.

Welche Belastungen von der Steuer absetzbar sind, zeigt:

  • Artikel-Coverbild
    Vorsorge  | Jürgen Sinn

    Belastungen von der Steuer absetzen

Artikel-Coverbild
Vorsorge  | Jürgen Sinn

Belastungen von der Steuer absetzen

Markenlogo

Eine Welt voller Information, Unterhaltung, Inspiration und natürlich nützlicher Tipps

Frau im LebenRenteFinanzHappyClassic Cars
DatenschutzAGBImpressumKI Statement Widerruf vom Vertrag

© 2026 Agentur2 Publishing GmbH